Schenkung
Bei der Schenkung einer Liegenschaft (Grundstück, Haus, Wohnung etc.) gehen der Geschenkgeber und der Geschenknehmer miteinander einen Vertrag ein. Sie benötigen einen solchen Vertrag, wenn Sie vorhaben, Ihr Eigentum jemand anderem zu schenken, dies aber nicht sofort tun wollen. Um wirksam zu werden, muss die Schenkung vom Geschenknehmer angenommen werden. Hier gilt es, bestimmte Formvorschriften zu wahren.
Bei dieser Art von Verträgen sind wir Ihre Spezialisten mit umfassendem Fachwissen. Wir wissen, was zu beachten ist und welche Formulierungen und Regelungen unbedingt von Nöten sind. Auch sind wir als Ihre Berater dafür da, Sie vor übereilten Schritten zu schützen. Vertrauen Sie uns. Wir sorgen dafür, dass alles zu Ihrer vollsten Zufriedenheit ausgeführt wird.
- umfassendes Erstgespräch
- sorgfältige Beratung
- individuelle Vertragslösungen