Patientenverfügung

Patientenverfügung

Für Angelegenheiten, die man nicht vorhersehen kann, sorgen wir gemeinsam mit Ihnen vor, damit Sie im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit Ihre Wünsche bereits ausgesprochen haben. Speziell ältere Menschen haben große Sorge, Ihren Willen eines Tages nicht mehr ausdrücken zu können. Mit einer Vorsorgevollmacht sowie einer Patientenverfügung haben Sie vieles geklärt und müssen sich darüber keine Sorgen mehr machen.

  • Wir handeln nach Ihrem Willen
  • Wir bieten individuelle Lösungen
  • Machen Sie sich keine Sorgen mehr

Laut Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) ist die Patientenverfügung die „Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist.“
Sie treffen mit einer solchen Verfügung somit eine Vorkehrung, die dann zum Tragen kommt, wenn Sie Ihre Handlungsfähigkeit verlieren.

Eine Patientenverfügung ist wirksam, wenn Sie sich im Errichtungszeitpunkt in einem geistig und psychisch stabilen Zustand befanden, Ihnen die möglichen Folgen einer Patientenverfügung also bewusst waren. Weiters muss diese Ihrem tatsächlichen Willen entsprechen und darf nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen stehen. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ausdrücklich widerrufen.

Es gibt in Österreich die beachtliche und die verbindliche Patientenverfügung.
Die beachtliche Patientenverfügung bindet die behandelten Ärzte weniger stark an Ihren Willen als eine verbindliche Patientenverfügung und dient somit als Orientierungshilfe, sollte schnell gehandelt werden müssen. Die verbindliche Patientenverfügung wird vom Gesetzgeber an strenge Anforderungen gestellt, da sie die behandelnden Ärzte zum Unterlassen lebenserhaltender Behandlungen verpflichten kann.

optimized by pwd neubert