Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Wählen Sie Ihre Vertrauensperson

Wir erstellen für Sie eine Vorsorgevollmacht, die dann wirksam wird, wenn Sie für die davon umfassten Angelegenheiten nicht mehr entscheidungsfähig sind. Mit der Vorsorgevollmacht entscheiden Sie, wer als Bevollmächtigter für Sie entscheiden soll. Es ist verständlich, dass man sich nicht gerne über dieses Thema Gedanken macht, solange man gesund ist. Aber nur mit einer solchen Vollmacht können Sie sicherstellen, dass im Falle des Falles so gehandelt wird, wie Sie es sich wünschen. Speziell auch dann, wenn Sie Ihre Wünsche nicht mehr äußern können. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – wir beraten Sie ausführlich und in aller Ruhe.

  • Ausführliches Beratungsgespräch
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  • Zuverlässiges und dynamisches Team

Erstellen Sie Ihre Vorsorgevollmacht rechtzeitig, denn dies ist nur möglich, solange Sie geschäftsfähig, urteilsfähig und einsichtsfähig sind. So können Sie selbst bestimmen, wer ihr Vertreter sein darf, der im Falle des Falles Ihre Angelegenheiten für Sie übernimmt.

Wir sind für Sie da, um die Vorsorgevollmacht zu erstellen, speziell bei wichtigen Vermögensangelegenheiten, gravierenden medizinischen Entscheidungen oder der Verlegung Ihres Wohnortes. Wir beraten und belehren Sie ausgiebig über die rechtlichen Folgen der Vollmacht und die Widerrufsmöglichkeit.

Erst, wenn die Geschäfts- und Entscheidungsunfähigkeit eintritt, wird Ihr Vertreter berechtigt Ihre Angelegenheiten gemäß der Vorsorgevollmacht für Sie zu übernehmen. Bis dahin sind ausschließlich Sie befugt, Ihre Angelegenheiten zu besorgen. Sehr gerne informieren wir Sie im Detail zu diesem Thema bei einem persönlichen Gespräch.

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