Begründung von Wohnungseigentum

Begründung von Wohnungseigentum

Wir begründen für private Klienten und Bauträger Wohnungseigentum, Reihenhauswohnungseigentum samt Beauftragung von Partnern zur Erstellung des Nutzwertgutachtens sowie grundbücherlicher Durchführung. Eine rasche und kompetente Abwicklung kann durch ein eingespieltes Team garantiert werden.

  • Überprüfung von Grundbuchsstand samt dazugehöriger Urkunden
  • Belastungen der Liegenschaft im Grundbuch, wie Pfandrechte, Dienstbarkeiten etc.
  • Sachverständiger zur Erstellung von Nutzwertgutachten
  • Zahlung nach Baufortschritt
  • Treuhandabwicklung

Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft bzw. einer Eigentümerpartnerschaft eingeräumte dingliche Recht, eine selbstständige Wohnung, eine sonstige selbstständige Räumlichkeit oder einen Kfz-Abstellplatz ausschließlich zu nutzen und hierüber allein zu verfügen. Die gesetzliche Grundlage für Wohnungseigentum bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

In der Regel wird Wohnungseigentum durch die schriftliche Vereinbarung der Miteigentümer, den Wohnungseigentumsvertrag, begründet. Es müssen selbstständige Wohnungseigentumsobjekte, die zur ausschließlichen Nutzung dienen, vorhanden sein. Die entsprechenden Nutzwerte sind durch einen Sachverständigen oder Ziviltechniker festzulegen. Das Nutzwertgutachten ist für die Begründung von Wohnungseigentum erforderlich.

Das Bauträgervertragsrecht umfasst Formulierung und Ausgestaltung des Bauträgervertrages im Sinne des Gesetzes sowie aller damit zusammenhängender Unterlagen. Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner im Bauträgervertragsrecht sowie in der Erstellung des Wohnungseigentumsvertrages.

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